Die Formalitäten und der Service

Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt. Wir möchten Sie mit größtmöglicher Empathie durch die schwierige Zeit begleiten und Ihnen den Weg so gut wie uns möglich ebnen.

Aus diesem Grund stehen wir Ihnen an 7 Tagen die Woche 24 Stunden zur Verfügung. In einem persönlichen Gespräch nehmen wir Ihre Wünsche und Anliegen auf und informieren Sie über das weitere Vorgehen. Das Gespräch können wir auch gerne bei Ihnen zu Hause durchführen! Bei uns gibt es kein der oder die! Für uns ist jeder Mensch gleich, Herkunft, Religion oder Alter sind unscheinbar! Wir möchten, dass jeder Mensch die Erde so individuell verlassen kann, wie er zu ihr gekommen ist. 

Die Abschiednahme kann individuell nach Ihren, oder den Bedürfnissen des verstorbenen gestaltet werden. Ob am offenen Sarg in unseren Räumlichkeiten, auf dem Friedhof, in einer Kirche oder in Ausnahmefällen zu Hause, wir versuchen Ihnen jeden Wunsch zu erfüllen!

Nach dem Tod eines Angehörigen fallen einige Formelle Dinge an, um beim Standesamt des Sterbeortes eine Sterbeurkunde beantragen zu können. Sie benötigen:

  • Todesbescheinigung
  • Familienbuch 
  • Personalausweis 
  • Versichertenkarten der Krankenkasse 
  • Gegebenenfalls Versicherungspolice 
  • Letzter Rentenbescheid 
  • Sterbe- oder Lebensversicherungsunterlagen 
  • Ausweis des Versorgungsamtes 
  • Bei bereits verstorbenen Ehepartner – Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners 
  • Bei geschiedenen Eheleuten – Scheidungsurteil und Heiratsurkunde 
  • Bei ledigen oder minderjährigen – standesamtliche Geburtsurkunde 
  • Wenn vorhanden – Urkunde über Graberwerb oder -besitz
  • DER TOTENSCHEIN

    STERBEFALL IN DER WOHNUNG


    Bei einem Sterbefall in der Wohnung muss ein Arzt konsultiert werden. Im besten Fall erreichen sie den Hausarzt (er hat das nötige Hintergrundwissen über etwaige Krankheiten oder ähnliches), der in der Regel nach Todesfeststellung einen Totenschein erstellen kann. Ein Notarzt ist je nach Umständen nicht befugt einen Totenschein auszustellen und muss dann erst die zuständige Ordnungsbehörde informieren. Der Totenschein ist wichtig um die Überführung und Bestattung des Verstorbenen durchzuführen. Erst wenn der Totenschein ausgestellt ist, darf der Bestatter den Verstorbenen überführen



    STERBEFALL IM KRANKENHAUS ODER SENIORENHEIM


    Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder im Seniorenheim kümmert sich die jeweilige Einrichtung um die Erstellung eines Totenscheins. Sie müssen dann nichts beachten! Der Totenschein wird uns bei der Überführung ausgehändigt.

  • DIE VERSICHERUNGEN

    Seit dem 1. Januar 2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr. Wir melden die Versicherung für Sie lediglich ab. Sollten Sie bei anderen Versicherungen Sterbegelder beziehen können, brauchen wir im Original die Policen bzw. Mitgliedsbücher.

  • DIE RENTE

    Wenn der verstorbene bereits Rente bezogen hat, kann für den überlebenden Ehegatten das Übergangsgeld bei der Postrentenrechnungsstelle beantragt werden. Die benötigte Rentennummer steht auf dem Rentenbescheid oder den Kontoauszügen. Die sogenannte Witwenrente können Sie beim Rententräger beantragen. Bei alleinstehenden verstorbenen wird die Rente durch uns abgemeldet.



  • DIE GRABURKUNDE

    Wenn bereits eine Grabstätte vorhanden ist, benötigen wir die Graburkunde.

24 Stunden für Sie erreichbar:

(02451) 9 11 68 69

Weg zum Licht Bestattungen

Standort Übach-Palenberg:
Alte Aachener Straße 39
52531 Übach-Palenberg

(02451) 9 11 68 69 info@beerdigungsinstitut-gerards.de

Standorte Mönchengladbach:
Poststr. 71
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und
Am Torfbend 19
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(0 21 66) 5 55 39 62

Unsere Filialen

  • Übach-Palenberg

    Weg zum Licht Bestattungen Gerards

    Inh. Marina Reimer


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